Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Teil V: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelkaufmann/Hotelkauffrau

Inhalt
1 Personalwirtschaft
2 Büroorganisation und -kommunikation
3 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
4 Warenwirtschaft
5 Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durch-
führens und Kontrollierens zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1 nach oben Personalwirtschaft
(§ 7 Nr. 1)
a) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden

b) bei der Personalplanung mitwirken und Personalbeschaffungsmaßnahmen einleiten

c) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten

d) Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten

e) Ziele und Bedeutung von Personalbeurteilungen darstellen

f) eine Entgeltabrechnung erstellen

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2 nach oben Büroorganisation und -kommunikation
(§ 7 Nr. 2)
a) Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten

b) Korrespondenz führen

c) Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen

d) Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen

e) Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte praktische Aufgaben teamorientiert bearbeiten

f) Termine planen, koordinieren und überwachen

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3 nach oben Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 7 Nr. 3)
a) vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluß durchführen

b) Zahlungsverkehr durchführen, Währungen umrechnen

c) bei Zahlungsverzug betriebsübliche Maßnahmen einleiten

d) Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen

e) Daten für die Kalkulation und Preisbildung ermitteln

f) Bedeutung von Investitionen erläutern

g) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen begründen

h) Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswerten

i) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken

k) Betriebsstatistiken führen

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4 nach oben Warenwirtschaft
(§ 7 Nr. 4)
a) Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen

b) Angebote hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Preis, Menge, Qualität, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen

c) Einkauf durchführen; Liefertermine überwachen

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5 nach oben Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
(§ 7 Nr. 5)
a) Beratungsgespräche planen, führen und nachbereiten

b) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen

c) Rechnungen erstellen

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