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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung im Gastgewerbe |
Teil V: Besondere berufliche Fachbildung:
Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
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Lfd.
Nr. |
Teil
des Ausbildungsberufsbildes |
Fertigkeiten
und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durch-
führens und Kontrollierens zu vermitteln sind |
Zeitliche
Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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2 |
3 |
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| 1 |
Personalwirtschaft
(§ 7 Nr. 1) |
a) arbeits-
und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen
aufgabenorientiert anwenden b) bei der Personalplanung mitwirken und
Personalbeschaffungsmaßnahmen einleiten
c) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
bearbeiten
d) Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
e) Ziele und Bedeutung von Personalbeurteilungen darstellen
f) eine Entgeltabrechnung erstellen |
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14 |
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| 2 |
Büroorganisation und
-kommunikation
(§ 7 Nr. 2) |
a)
Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten b)
Korrespondenz führen
c) Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
d) Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen
beitragen
e) Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte praktische Aufgaben teamorientiert
bearbeiten
f) Termine planen, koordinieren und überwachen |
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7 |
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| 3 |
Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 7 Nr. 3) |
a)
vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluß durchführen b) Zahlungsverkehr
durchführen, Währungen umrechnen
c) bei Zahlungsverzug betriebsübliche Maßnahmen einleiten
d) Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen
e) Daten für die Kalkulation und Preisbildung ermitteln
f) Bedeutung von Investitionen erläutern
g) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit betrieblicher
Leistungen begründen
h) Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle
anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswerten
i) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
k) Betriebsstatistiken führen |
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16 |
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| 4 |
Warenwirtschaft
(§ 7 Nr. 4) |
a)
Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen b) Angebote hinsichtlich Art,
Beschaffenheit, Preis, Menge, Qualität, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und
Zahlungsbedingungen vergleichen
c) Einkauf durchführen; Liefertermine überwachen |
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9 |
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| 5 |
Umgang mit Gästen,
Beratung und Verkauf
(§ 7 Nr. 5) |
a)
Beratungsgespräche planen, führen und nachbereiten b) einfache Auskünfte in einer
Fremdsprache erteilen
c) Rechnungen erstellen |
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