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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Kaufmann für
Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice |
Sachliche
Gliederung
Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Aufgaben,
Struktur und Rechtsform
(§ 3 Nr. 1.1) |
a)
Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am
Markt darstellen b) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
c) Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transportleistungen für den
Ausbildungsbetrieb herausstellen
d) Struktur des ausbildenden Betriebes darstellen
e) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und
Berufsvertretungen darstellen |
| 1.2 |
Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2) |
a) die Rechte
und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und den Beitrag der Beteiligten
im dualen System beschreiben b) Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem
betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
c) Fortbildungsmöglichkeiten sowie berufliche Aufstiegsmöglichkeiten nennen |
| 1.3 |
Personalwesen,
arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
(§ 3 Nr. 1.3) |
a)
betriebliche Ziele und Grundsätze von Personalplanung, Personalbeschaffung und
Personaleinsatz beschreiben b) gesetzliche, tarifliche und betriebliche
Arbeitszeitregelungen voneinander abgrenzen
c) Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
d) die für das Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen
Bestimmungen sowie tarifliche Regelungen erläutern
e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder
personalvertretungsrechtlicher Organe erklären
f) Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung führen
g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln |
| 1.4 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 1.4) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.5 |
Umweltschutz
(§ 3 Nr. 1.5) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
|
| 2 |
Arbeitsorganisation,
Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Arbeitsorganisation
(§ 3 Nr. 2.1) |
a) die
Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb beschreiben b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz-
und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel
eines Arbeitsplatzes darstellen
c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben und
Informationsquellen nutzen
d) Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
e) Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten
f) Aufgabenerledigung situationsgerecht strukturieren |
| 2.2 |
Funktion und
Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
(§ 3 Nr. 2.2) |
a)
Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf die
Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes beschreiben b) Informations- und Kommunikationssysteme
aufgabenorientiert einsetzen |
| 2.3 |
Datenschutz
und Datensicherheit
(§ 3 Nr. 2.3) |
a)
gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden b) Daten sichern,
Datenpflege und Datensicherung begründen |
|
| 3 |
Marketing
(§ 3 Nr. 3) |
a) Markt- und
Wettbewerbsbedingungen des Verkehrsmarktes darstellen b) Leistungen verschiedener
Verkehrsträger voneinander abgrenzen
c) Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden
d) die Wechselwirkung zwischen Kundenwunsch und -bedürfnis sowie der Gestaltung des
Dienstleistungsangebotes am Beispiel erläutern
e) Erfolgskontrollen von verkaufsfördernden Maßnahmen durchführen |
|
| 4 |
Kundenorientierte
Kommunikation
(§ 3 Nr. 4) |
|
| 4.1 |
Kommunikation
mit Kunden
(§ 3 Nr. 4.1) |
a) Gespräche
situations- und zielgruppenorientiert führen b) Kundenerwartungen ermitteln und mit
Angeboten des Ausbildungsbetriebes vergleichen
c) häufige Konfliktsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen
d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
e) Korrespondenz führen |
| 4.2 |
Anwenden von
Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Nr. 4.2) |
a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht
einsetzen
c) Kunden einfache Auskünfte erteilen |
|
| 5 |
Verkehrsmittel im
Personenverkehr
(§ 3 Nr. 5) |
a)
Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen ermitteln b) Vorteile der
Verknüpfung von Leistungen verschiedener Verkehrsmittel erläutern
c) Verkehrsmittel im Hinblick auf Umweltschutz und Ressourcennutzung vergleichen |
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| 6 |
Vertrieb
(§ 3 Nr. 6) |
a) für die
Vertragspartner wirksame gesetzliche und vertragliche Bestimmungen im Personenverkehr und
bei sonstigen Leistungen darstellen b) Produkte und Leistungen kundenorientiert anbieten
sowie Tarife anwenden
c) Zusatzleistungen mit den Standardleistungen des Ausbildungsbetriebes verknüpfen und
anbieten |
|
| 7 |
Sicherheits- und
Serviceleistungen
(§ 3 Nr. 7) |
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| 7.1 |
Service und
Betreuung
(§ 3 Nr. 7.1) |
a)
Betreuungs- und Serviceleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten b) Kunden betreuen
c) besondere Personengruppen vor, während und nach der Reise betreuen
d) Kunden über Sicherheitsleistungen des Ausbildungsbetriebes beraten |
| 7.2 |
Technischer
Service
(§ 3 Nr. 7.2) |
a) Kunden die
Bedienung technischer Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes erklären b)
technische Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes kontrollieren, bei Störungen
notwendige Maßnahmen einleiten |
| 7.3 |
Notfallmaßnahmen
in Verkehrsanlagen
(§ 3 Nr. 7.3) |
a) die
Rechtsvorschriften sowie betriebliche Regelungen für die Sicherheit der Kunden in den
Verkehrsanlagen des Ausbildungsbetriebes anwenden b) Maßnahmen zur Verhütung von
Notfällen durchführen
c) die bei Notfällen vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Einrichtungen
für Notfälle nutzen |
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| 8 |
Funktionsfähigkeit der
Transportmittel
(§ 3 Nr. 8) |
a)
Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen
Einsatzbedingungen feststellen und Abfahrbereitschaft herstellen b) bei Störungen in
der Betriebssicherheit von Fahrzeugen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung veranlassen
c) Funktionstüchtigkeit der Serviceeinrichtungen an und im Fahrzeug prüfen; Schäden
und Mängel feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung veranlassen
d) Störungen im Fahrbetrieb und an Sicherheitseinrichtungen feststellen sowie
Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen
e) Abschlußarbeiten nach Beendigung der Fahrt durchführen |
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| 9 |
Begleitservice
(§ 3 Nr. 9) |
a) Kunden
unter Anwendung betriebsüblicher Kommunikationsmittel informieren b) Kunden bei
Leistungsstörungen informieren und Lösungsalternativen aufzeigen
c) Notfallmaßnahmen im Fahrbetrieb ergreifen |
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| 10 |
Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 3 Nr. 10) |
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| 10.1 |
Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 10.1) |
a)
Kassengeschäfte nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Kassenführung abrechnen b)
Zahlungsvorgänge bearbeiten
c) Rückzahlungen bearbeiten
d) Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten |
| 10.2 |
Buchführung
(§ 3 Nr. 10.2) |
a)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern b)
vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen
c) die im Vertrieb anfallenden Steuern des Ausbildungsbetriebes ermitteln |
| 10.3 |
Kosten- und
Leistungsrechnung
(§ 3 Nr. 10.3) |
a) Zweck und
Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern b) die im Ausbildungsbetrieb
üblichen Kalkulationsverfahren für das Angebot von Zusatzleistungen anwenden
c) Kosten und Erträge von erbrachten Verkehrs- und Serviceleistungen darstellen
d) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen
Leistungen begründen |
| 10.4 |
Controlling
(§ 3 Nr. 10.4) |
a) die
Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an betrieblichen
Beispielen erläutern b) Anwendungsmöglichkeiten und Bedeutung von Statistiken im
Ausbildungsbetrieb erläutern und an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken |
| 10.5 |
Materialbeschaffung
und -verwaltung
(§ 3 Nr. 10.5) |
a) Bedarf an
Betriebsmitteln und Verbrauchsstoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und
ökologischer Gesichtspunkte ermitteln b) Betriebsmittel und Verbrauchsstoffe beschaffen
und verwalten |
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