Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für
Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice

Sachliche Gliederung
Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse

Inhalt
1 Der Ausbildungsbetrieb
2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3 Marketing
4 Kundenorientierte Kommunikation
5 Verkehrsmittel im Personenverkehr
6 Vertrieb
7 Sicherheits- und Serviceleistungen
8 Funktionsfähigkeit der Transportmittel
9 Begleitservice
10 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 nach oben Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
 
1.1 Aufgaben, Struktur und Rechtsform
(§ 3 Nr. 1.1)
a) Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt darstellen

b) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern

c) Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transportleistungen für den Ausbildungsbetrieb herausstellen

d) Struktur des ausbildenden Betriebes darstellen

e) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsvertretungen darstellen

1.2 Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2)
a) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und den Beitrag der Beteiligten im dualen System beschreiben

b) Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen

c) Fortbildungsmöglichkeiten sowie berufliche Aufstiegsmöglichkeiten nennen

1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
(§ 3 Nr. 1.3)
a) betriebliche Ziele und Grundsätze von Personalplanung, Personalbeschaffung und Personaleinsatz beschreiben

b) gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen voneinander abgrenzen

c) Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern

d) die für das Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Regelungen erläutern

e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären

f) Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung führen

g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln

1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Nr. 1.4)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

1.5 Umweltschutz
(§ 3 Nr. 1.5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

2 nach oben Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Nr. 2)
 
2.1 Arbeitsorganisation
(§ 3 Nr. 2.1)
a) die Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb beschreiben

b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel eines Arbeitsplatzes darstellen

c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben und Informationsquellen nutzen

d) Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen

e) Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten

f) Aufgabenerledigung situationsgerecht strukturieren

2.2 Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
(§ 3 Nr. 2.2)
a) Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf die Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben

b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen

2.3 Datenschutz und Datensicherheit
(§ 3 Nr. 2.3)
a) gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden

b) Daten sichern, Datenpflege und Datensicherung begründen

3 nach oben Marketing
(§ 3 Nr. 3)
a) Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Verkehrsmarktes darstellen

b) Leistungen verschiedener Verkehrsträger voneinander abgrenzen

c) Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden

d) die Wechselwirkung zwischen Kundenwunsch und -bedürfnis sowie der Gestaltung des Dienstleistungsangebotes am Beispiel erläutern

e) Erfolgskontrollen von verkaufsfördernden Maßnahmen durchführen

4 nach oben Kundenorientierte Kommunikation
(§ 3 Nr. 4)
 
4.1 Kommunikation mit Kunden
(§ 3 Nr. 4.1)
a) Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen

b) Kundenerwartungen ermitteln und mit Angeboten des Ausbildungsbetriebes vergleichen

c) häufige Konfliktsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen

d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen

e) Korrespondenz führen

4.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Nr. 4.2)
a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden

b) fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht einsetzen

c) Kunden einfache Auskünfte erteilen

5 nach oben Verkehrsmittel im Personenverkehr
(§ 3 Nr. 5)
a) Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen ermitteln

b) Vorteile der Verknüpfung von Leistungen verschiedener Verkehrsmittel erläutern

c) Verkehrsmittel im Hinblick auf Umweltschutz und Ressourcennutzung vergleichen

6 nach oben Vertrieb
(§ 3 Nr. 6)
a) für die Vertragspartner wirksame gesetzliche und vertragliche Bestimmungen im Personenverkehr und bei sonstigen Leistungen darstellen

b) Produkte und Leistungen kundenorientiert anbieten sowie Tarife anwenden

c) Zusatzleistungen mit den Standardleistungen des Ausbildungsbetriebes verknüpfen und anbieten

7 nach oben Sicherheits- und Serviceleistungen
(§ 3 Nr. 7)
 
7.1 Service und Betreuung
(§ 3 Nr. 7.1)
a) Betreuungs- und Serviceleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten

b) Kunden betreuen

c) besondere Personengruppen vor, während und nach der Reise betreuen

d) Kunden über Sicherheitsleistungen des Ausbildungsbetriebes beraten

7.2 Technischer Service
(§ 3 Nr. 7.2)
a) Kunden die Bedienung technischer Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes erklären

b) technische Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes kontrollieren, bei Störungen notwendige Maßnahmen einleiten

7.3 Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen
(§ 3 Nr. 7.3)
a) die Rechtsvorschriften sowie betriebliche Regelungen für die Sicherheit der Kunden in den Verkehrsanlagen des Ausbildungsbetriebes anwenden

b) Maßnahmen zur Verhütung von Notfällen durchführen

c) die bei Notfällen vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Einrichtungen für Notfälle nutzen

8 nach oben Funktionsfähigkeit der Transportmittel
(§ 3 Nr. 8)
a) Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Einsatzbedingungen feststellen und Abfahrbereitschaft herstellen

b) bei Störungen in der Betriebssicherheit von Fahrzeugen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung veranlassen

c) Funktionstüchtigkeit der Serviceeinrichtungen an und im Fahrzeug prüfen; Schäden und Mängel feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung veranlassen

d) Störungen im Fahrbetrieb und an Sicherheitseinrichtungen feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen

e) Abschlußarbeiten nach Beendigung der Fahrt durchführen

9 nach oben Begleitservice
(§ 3 Nr. 9)
a) Kunden unter Anwendung betriebsüblicher Kommunikationsmittel informieren

b) Kunden bei Leistungsstörungen informieren und Lösungsalternativen aufzeigen

c) Notfallmaßnahmen im Fahrbetrieb ergreifen

10 nach oben Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Nr. 10)
 
10.1 Zahlungsverkehr
(§ 3 Nr. 10.1)
a) Kassengeschäfte nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Kassenführung abrechnen

b) Zahlungsvorgänge bearbeiten

c) Rückzahlungen bearbeiten

d) Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten

10.2 Buchführung
(§ 3 Nr. 10.2)
a) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern

b) vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen

c) die im Vertrieb anfallenden Steuern des Ausbildungsbetriebes ermitteln

10.3 Kosten- und Leistungsrechnung
(§ 3 Nr. 10.3)
a) Zweck und Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern

b) die im Ausbildungsbetrieb üblichen Kalkulationsverfahren für das Angebot von Zusatzleistungen anwenden

c) Kosten und Erträge von erbrachten Verkehrs- und Serviceleistungen darstellen

d) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen

10.4 Controlling
(§ 3 Nr. 10.4)
a) die Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an betrieblichen Beispielen erläutern

b) Anwendungsmöglichkeiten und Bedeutung von Statistiken im Ausbildungsbetrieb erläutern und an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken

10.5 Materialbeschaffung und -verwaltung
(§ 3 Nr. 10.5)
a) Bedarf an Betriebsmitteln und Verbrauchsstoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte ermitteln

b) Betriebsmittel und Verbrauchsstoffe beschaffen und verwalten

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