Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Zeitliche Gliederung

1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
A
1. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.2 Berufsbildung

6.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens

6.2 Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung

zu vermitteln.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.1 Textverarbeitung

4.2 schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung

4.3 Bürokommunikationstechniken

4.4 automatisierte Textverarbeitung

zu vermitteln.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

2.1 Leistungserstellung und Leistungsverwertung

2.2 Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge

3.1 Organisation des Arbeitsplatzes

3.2 Arbeits- und Organisationsmittel

3.3 bürowirtschaftliche Abläufe

zu vermitteln.

2. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete

für das erste gewählte Sacharbeitsgebiet

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

3.1 Organisation des Arbeitsplatzes

3.2 Arbeits- und Organisationsmittel

3.3 bürowirtschaftliche Abläufe

4.1 Textverarbeitung

4.3 Bürokommunikationstechniken

fortzuführen.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

7.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination

7.2 bereichsbezogene Organisationsaufgaben

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.2 schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung

4.4 automatisierte Textverarbeitung

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.4 Statistik

5.1 kaufmännische Steuerung und Kontrolle

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

6.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens

6.2 Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr nach oben
  (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5.2 Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5.1 kaufmännische Steuerung und Kontrolle

fortzuführen.

  (2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.2 schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung

4.4 automatisierte Textverarbeitung

7.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination

7.2 bereichsbezogene Organisationsaufgaben

fortzuführen.

  (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete

für das zweite gewählte Sacharbeitsgebiet

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4.3 Bürokommunikationstechniken

fortzuführen.

B
Bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und deren Fortführung nach Abschnitt A, soll auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1, 2, 3, 4.1, 4.3, 5.1 und 6.1 ein Zeitraum von etwa 18 Monaten entfallen.

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