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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation |
Zeitliche
Gliederung
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| A |
1. Ausbildungsjahr |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.2 Berufsbildung
6.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
6.2 Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung
zu vermitteln. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1 Textverarbeitung
4.2 schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung
4.3 Bürokommunikationstechniken
4.4 automatisierte Textverarbeitung
zu vermitteln. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der
Gesamtwirtschaft
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
2.1 Leistungserstellung und Leistungsverwertung
2.2 Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge
3.1 Organisation des Arbeitsplatzes
3.2 Arbeits- und Organisationsmittel
3.3 bürowirtschaftliche Abläufe
zu vermitteln. |
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2. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete
für das erste gewählte Sacharbeitsgebiet
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
1.3 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
3.1 Organisation des Arbeitsplatzes
3.2 Arbeits- und Organisationsmittel
3.3 bürowirtschaftliche Abläufe
4.1 Textverarbeitung
4.3 Bürokommunikationstechniken
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 7.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und
Bürokoordination
7.2 bereichsbezogene Organisationsaufgaben
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
4.2 schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung
4.4 automatisierte Textverarbeitung
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.4 Statistik
5.1 kaufmännische Steuerung und Kontrolle
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen
6.1 Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
6.2 Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung
fortzuführen. |
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3. Ausbildungsjahr  |
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(1) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 5.2 Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildposition
5.1 kaufmännische Steuerung und Kontrolle
fortzuführen. |
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(2) |
In einem
Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der
Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.2 schreibtechnische
Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung
4.4 automatisierte Textverarbeitung
7.1 Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination
7.2 bereichsbezogene Organisationsaufgaben
fortzuführen. |
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(3) |
In einem
Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und
Kenntnisse der Berufsbildposition 8 Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete
für das zweite gewählte Sacharbeitsgebiet
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildposition
4.3 Bürokommunikationstechniken
fortzuführen. |
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| B |
| Bei
der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und deren Fortführung nach Abschnitt A, soll auf
die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1, 2, 3, 4.1, 4.3, 5.1 und 6.1
ein Zeitraum von etwa 18 Monaten entfallen. |
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