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Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur
Informatikkauffrau |
Sachliche
Gliederung
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte
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Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 22 Abs. 1 Nr. 1) |
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| 1.1 |
Stellung,
Rechtsform und Struktur
(§ 22 Abs. 1 Nr. 1.1) |
a) Aufgaben
und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben b)
Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern
c) Art und Rechtsform des Betriebes erläutern
d) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen,
Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben |
| 1.2 |
Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 22 Abs. 1 Nr. 1.2) |
a) rechtliche
Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsverhältnis erklären b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen
Ausbildungsplan vergleichen
c) die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen
d) berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen
e) wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre
Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erklären
f) eigene Entgeltabrechnung erläutern
g) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder
personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben |
| 1.3 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 22 Abs. 1 Nr. 1.3) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.4 |
Umweltschutz
(§ 22 Abs. 1 Nr. 1.4) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
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| 2 |
Geschäfts- und
Leistungsprozesse
(§ 22 Abs. 1 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Leistungserstellung
und -verwertung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 2.1) |
a) den
Prozeß der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben b) Wirtschaftlichkeit
und Produktivität betrieblicher Leistungen beurteilen
c) Einfluß der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -verwertung
darstellen
d) die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung und -verwertung
erläutern |
| 2.2 |
Betriebliche
Organisation
(§ 22 Abs. 1 Nr. 2.2) |
a)
Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden b)
die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen
c) Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erläutern
d) Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen |
| 2.3 |
Beschaffung
(§ 22 Abs. 1 Nr. 2.3) |
a) Bedarf an
informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln b)
Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten
auswerten
c) Angebote einholen und vergleichen
d) Bestellvorgänge planen und durchführen, Wareneingang kontrollieren |
| 2.4 |
Markt- und
Kundenbeziehungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 2.4) |
a) bei der
Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern
vergleichen b) Bedürfnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und
telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
c) Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie
Kundeninteressen berücksichtigen
d) Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten
e) an der Vorbereitung von Verträgen und Vertragsverhandlungen mitwirken, über
Finanzierungsmöglichkeiten informieren
f) an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken
g) Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen |
| 2.5 |
Kaufmännische
Steuerung und Kontrolle
(§ 22 Abs. 1 Nr. 2.5) |
a) die
Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse begründen b) Kosten
und Erträge für erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im
Soll-Ist-Vergleich bewerten
c) Ergebnisse der Betriebsabrechnung für Controllingzwecke auswerten
d) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter
Form darstellen und interpretieren |
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| 3 |
Arbeitsorganisation und
Arbeitstechniken
(§ 22 Abs. 1 Nr. 3) |
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| 3.1 |
Informieren
und Kommunizieren
(§ 22 Abs. 1 Nr. 3.1) |
a)
Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher,
in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten b) Gespräche
situationsgerecht führen und Sachverhalte präsentieren, deutsche und englische
Fachbegriffe anwenden
c) Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswählen
d) Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen
e) Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware
anwenden |
| 3.2 |
Planen und
Organisieren
(§ 22 Abs. 1 Nr. 3.2) |
a) Zeitplan
und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen b) den
eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer
Aspekte gestalten
c) Termine planen und abstimmen, Terminüberwachung durchführen
d) Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und
beurteilen
e) unterschiedliche Lerntechniken anwenden
f) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung
vorschlagen
g) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen |
| 3.3 |
Teamarbeit
(§ 22 Abs. 1 Nr. 3.3) |
a) Aufgaben
im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit
aktiv gestalten b) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
c) Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses
anwenden |
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| 4 |
Informations- und
telekommunikations-
technische Produkte und Märkte
(§ 22 Abs. 1 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Einsatzfelder
und Entwicklungstrends
(§ 22 Abs. 1 Nr. 4.1) |
a)
marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach
Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden b)
Veränderungen von Einsatzfeldern für Systeme der Informations- und
Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Entwicklungen feststellen
c) technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und
Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und
beruflichen Auswirkungen bewerten
d) Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Lösungskonzepte aktueller
informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen |
| 4.2 |
Systemarchitektur,
Hardware und Betriebssysteme
(§ 22 Abs. 1 Nr. 4.2) |
a)
Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgängiger informations- und
telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilität von
Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen b)
verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte nach Einsatzbereichen
unterscheiden
c) marktgängige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche
unterscheiden |
| 4.3 |
Anwendungssoftware
(§ 22 Abs. 1 Nr. 4.3) |
a)
Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden b) Hardware- und
Systemvoraussetzungen beurteilen
c) Leistungsfähigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen |
| 4.4 |
Netze,
Dienste
(§ 22 Abs. 1 Nr. 4.4) |
a) Hard- und
Softwaresysteme sowie gängige Datenformate zur Datenübertragung unterscheiden b)
Netzwerkarchitekturen unterscheiden
c) Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfähigkeit und Einsatzbereichen beurteilen
d) Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur
Nutzung vergleichen
e) systemtechnische Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und
Telekommunikationsdiensten schaffen |
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| 5 |
Herstellen und Betreuen von
Systemlösungen
(§ 22 Abs. 1 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Ist-Analyse
und Konzeption
(§ 22 Abs. 1 Nr. 5.1) |
a) Hard- und
Software-Ausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben
ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren b)
Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen
Abläufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen
c) Hard- und Softwarekomponenten auswählen sowie Lösungsvarianten entwickeln und
beurteilen
d) Datenmodelle entwerfen
e) die zu erbringende Leistung dokumentieren |
| 5.2 |
Programmiertechniken
(§ 22 Abs. 1 Nr. 5.2) |
a)
prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden b) Programmierlogik
und Programmiermethoden anwenden
c) Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen |
| 5.3 |
Installieren
und Konfigurieren
(§ 22 Abs. 1 Nr. 5.3) |
a) Systeme
zusammenstellen und verbinden b) Hardware und Betriebssystem installieren und
konfigurieren
c) Anwendungsprogramme, insbesondere marktübliche Büroanwendungen, installieren und
konfigurieren
d) Systeme testen
e) Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen |
| 5.4 |
Datenschutz
und Urheberrecht
(§ 22 Abs. 1 Nr. 5.4) |
a)
Verschlüsselungsverfahren und Zugriffsschutzmethoden anwenden b) Vorschriften zum
Datenschutz anwenden
c) Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
d) technische Vorschriften zur Sicherung des Fernmeldegeheimnisses anwenden
e) Daten archivieren, nicht mehr benötigte Datenbestände löschen, Datenträger
entsorgen |
| 5.5 |
Systempflege
(§ 22 Abs. 1 Nr. 5.5) |
a)
Datenbankmodelle unterscheiden b) Datenbanken einrichten und verwalten,
Datenbankabfragen durchführen
c) Daten unterschiedlicher Formate übernehmen
d) Daten für unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren
e) Datensicherung durchführen
f) Methoden zur Wiederherstellung von Daten einschließlich Daten defekter Datenträger
anwenden
g) Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchführen
h) Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben,
Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeiten ermitteln
i) Wartungsmaßnahmen durchführen
k) Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen |
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