Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau
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Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur
Reiseverkehrskauffrau

Sachliche Gliederung
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse

Inhalt
1 Der Ausbildungsbetrieb
2 Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
3 Zielgebiete, Produkte und Leistungen
4 Kommunikation und Kooperation
5 Marketing
6 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 nach oben Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
 
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
a) Aufgaben und Stellung des Ausbildungsunternehmens im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben

b) Zielsetzung und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes mit seinen Geschäftsfeldern darstellen

c) Rechtsform des Ausbildungsunternehmens erläutern

d) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben

1.2 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag erklären

b) Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen

c) betriebliche und außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den Nutzen für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen

d) Handlungskompetenz der Beschäftigten als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen und den Unternehmenserfolg an Beispielen darstellen

e) betriebliche Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiter erklären

f) Konfliktursachen in Kommunikations- und Kooperationsprozessen analysieren und Konfliktregelungen im Sinne eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden

g) Bedeutung von qualitätsbewußtem Handeln begründen

1.3 Personalwirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
a) wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages darstellen

b) für das Arbeitsverhältnis geltende arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen und Leistungen erläutern

c) Positionen der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern

d) Ziele, Bedeutung sowie Instrumente der Personalführung, Personalentwicklung und Personalplanung im Ausbildungsunternehmen beschreiben

1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

1.5 Umweltschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

2 nach oben Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
 
2.1 Arbeitsorganisation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1)
a) Vollmachten und Verantwortungen im Ausbildungsbetrieb beachten

b) Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen

c) Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und Informationsquellen nutzen

d) Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen

2.2 Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2)
a) Daten erfassen, aufbereiten und pflegen

b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kundenorientiert nutzen

c) mit einem computergestützten Reservierungssystem Informationen und Daten beschaffen, verarbeiten und verkaufsorientiert anwenden

d) Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben

e) Informations- und Telekommunikationsdienste kosten- und leistungsorientiert nutzen

2.3 Datenschutz und Datensicherheit
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3)
a) Regelungen zum Datenschutz anwenden

b) Datenpflege und Datensicherung begründen, Daten sichern

3 nach oben Zielgebiete, Produkte und Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
 
3.1 Zielgebiete
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
a) geographische Gegebenheiten und Klima wichtiger Reiseziele aufzeigen

b) bedeutsame politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten wichtiger touristischer Reiseziele bei der Auswahl berücksichtigen

c) wesentliche Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen bei der Auswahl berücksichtigen

d) Zielgebiete auf ihre Eignung für bestimmte Zielgruppen prüfen

e) Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in Zielgebieten aufzeigen

f) länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen beim Leistungsangebot berücksichtigen

g) Profile von Kurorten, Fremdenverkehrsorten und Heilbädern beschreiben

h) Leistungsangebote bei Kur- und Erholungsaufenthalten ermitteln

3.2 Produkte und Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
a) Leistungsprofile der verschiedenen Verkehrsträger vergleichen

b) Grundkenntnisse des Tarif- und Fahrplansystems der Bereiche Bahn, Bus, Flug, Schiff anwenden und notwendige Informationen beschaffen

c) Unterkunftsarten sowie Preisklassen der Leistungsträger im Beherbergungswesen zielgruppengerecht berücksichtigen

d) branchenbezogene Zusatzleistungen bei der Produkterstellung einbeziehen

e) Umweltgesichtspunkte bei der Produkterstellung berücksichtigen

f) Reklamationen entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten

4 nach oben Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
 
4.1 Kommunikation mit Kunden
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)
a) Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden nutzen

b) Erwartungen von Kunden und Gästen ermitteln und die entsprechenden Leistungen des Ausbildungsunternehmens anbieten

c) Anfragen bearbeiten

d) Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten

e) über Produkte des Ausbildungsbetriebes beraten

f) zielortspezifische Informationen für den Kunden aufbereiten

g) rechtliche Vorschriften zum Schutz der Kunden beachten

h) Informationen über wichtige Zielgebiete kundenorientiert nutzen

i) Charakteristika besonderer Reiseformen erarbeiten

4.2 Kooperation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)
a) Aufgaben teamorientiert bearbeiten

b) Ergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren

c) bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern mitwirken

4.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)
a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden

b) in typischen Situationen des Ausbildungsbetriebes in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren

c) im Ausbildungsbetrieb vorhandene fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen

5 nach oben Marketing
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
a) Ergebnisse der Marktbeobachtung und Marktforschung für die Erschließung neuer Zielgruppen und Produkte nutzen

b) wichtige Segmente der Tourismusbranche unterscheiden

C) Distribution von Informations- und Werbematerialien nach betriebsüblichen Verfahren durchführen

d) Vertriebswege des Ausbildungsunternehmens mit anderen Vertriebswegen der Tourismusbranche vergleichen

e) Vertriebswege als Steuerungsinstrument für das Erreichen von Unternehmenszielen nutzen

f) an Maßnahmen des Ausbildungsunternehmens zur Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Verkaufsförderung mitwirken

g) Einsatzmöglichkeiten preispolitischer Instrumente aufzeigen

6 nach oben Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
 
6.1 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)
a) Verkaufsbelege erstellen und bearbeiten

b) Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewerten

c) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen

d) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsunternehmens begründen

e) an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken

f) Kalkulationsverfahren anwenden

6.2 Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)
a) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und darstellen

b) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten

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