zur Übersicht Reiseverkehrskaufmann |
Ausbildungsrahmenplan für die
Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur
Reiseverkehrskauffrau |
Sachliche
Gliederung
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
|
Lfd.
Nr. |
Teil des
Ausbildungsberufsbildes |
Zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
|
| 1 |
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1) |
|
| 1.1 |
Stellung,
Rechtsform und Struktur
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) |
a) Aufgaben
und Stellung des Ausbildungsunternehmens im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang
beschreiben b) Zielsetzung und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes mit seinen
Geschäftsfeldern darstellen
c) Rechtsform des Ausbildungsunternehmens erläutern
d) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben |
| 1.2 |
Berufsbildung,
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) |
a) Rechte und
Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag erklären b) Ausbildungsordnung mit dem
betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen
c) betriebliche und außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den
Nutzen für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen
d) Handlungskompetenz der Beschäftigten als wesentliche Voraussetzung für den
Kundennutzen und den Unternehmenserfolg an Beispielen darstellen
e) betriebliche Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiter erklären
f) Konfliktursachen in Kommunikations- und Kooperationsprozessen analysieren und
Konfliktregelungen im Sinne eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
g) Bedeutung von qualitätsbewußtem Handeln begründen |
| 1.3 |
Personalwirtschaft
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) |
a)
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages darstellen b) für das Arbeitsverhältnis
geltende arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche
Regelungen und Leistungen erläutern
c) Positionen der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für das Arbeitsverhältnis
wichtige Nachweise erläutern
d) Ziele, Bedeutung sowie Instrumente der Personalführung, Personalentwicklung und
Personalplanung im Ausbildungsunternehmen beschreiben |
| 1.4 |
Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) |
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu
ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.5 |
Umweltschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) |
Zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
|
| 2 |
Arbeitsorganisation,
Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2) |
|
| 2.1 |
Arbeitsorganisation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) |
a)
Vollmachten und Verantwortungen im Ausbildungsbetrieb beachten b) Informationsflüsse
und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
c) Arbeits- und Organisationsmittel handhaben und Informationsquellen nutzen
d) Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen |
| 2.2 |
Informations-
und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) |
a) Daten
erfassen, aufbereiten und pflegen b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben-
und kundenorientiert nutzen
c) mit einem computergestützten Reservierungssystem Informationen und Daten
beschaffen, verarbeiten und verkaufsorientiert anwenden
d) Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf
Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des
Ausbildungsbetriebes beschreiben
e) Informations- und Telekommunikationsdienste kosten- und leistungsorientiert nutzen |
| 2.3 |
Datenschutz
und Datensicherheit
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) |
a) Regelungen
zum Datenschutz anwenden b) Datenpflege und Datensicherung begründen, Daten sichern |
|
| 3 |
Zielgebiete, Produkte und
Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3) |
|
| 3.1 |
Zielgebiete
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) |
a)
geographische Gegebenheiten und Klima wichtiger Reiseziele aufzeigen b) bedeutsame
politische, wirtschaftliche, kulturelle und historische Gegebenheiten wichtiger
touristischer Reiseziele bei der Auswahl berücksichtigen
c) wesentliche Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen bei der Auswahl
berücksichtigen
d) Zielgebiete auf ihre Eignung für bestimmte Zielgruppen prüfen
e) Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in Zielgebieten
aufzeigen
f) länderspezifische Reise- und Gesundheitsbestimmungen beim Leistungsangebot
berücksichtigen
g) Profile von Kurorten, Fremdenverkehrsorten und Heilbädern beschreiben
h) Leistungsangebote bei Kur- und Erholungsaufenthalten ermitteln |
| 3.2 |
Produkte und
Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) |
a)
Leistungsprofile der verschiedenen Verkehrsträger vergleichen b) Grundkenntnisse des
Tarif- und Fahrplansystems der Bereiche Bahn, Bus, Flug, Schiff anwenden und notwendige
Informationen beschaffen
c) Unterkunftsarten sowie Preisklassen der Leistungsträger im Beherbergungswesen
zielgruppengerecht berücksichtigen
d) branchenbezogene Zusatzleistungen bei der Produkterstellung einbeziehen
e) Umweltgesichtspunkte bei der Produkterstellung berücksichtigen
f) Reklamationen entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten |
|
| 4 |
Kommunikation und
Kooperation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4) |
|
| 4.1 |
Kommunikation
mit Kunden
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) |
a)
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden nutzen b) Erwartungen von Kunden und
Gästen ermitteln und die entsprechenden Leistungen des Ausbildungsunternehmens anbieten
c) Anfragen bearbeiten
d) Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten
e) über Produkte des Ausbildungsbetriebes beraten
f) zielortspezifische Informationen für den Kunden aufbereiten
g) rechtliche Vorschriften zum Schutz der Kunden beachten
h) Informationen über wichtige Zielgebiete kundenorientiert nutzen
i) Charakteristika besonderer Reiseformen erarbeiten |
| 4.2 |
Kooperation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) |
a) Aufgaben
teamorientiert bearbeiten b) Ergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
c) bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern mitwirken |
| 4.3 |
Anwenden von
Fremdsprachen bei Fachaufgaben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) |
a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) in typischen Situationen des
Ausbildungsbetriebes in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren
c) im Ausbildungsbetrieb vorhandene fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen |
|
| 5 |
Marketing
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5) |
a) Ergebnisse
der Marktbeobachtung und Marktforschung für die Erschließung neuer Zielgruppen und
Produkte nutzen b) wichtige Segmente der Tourismusbranche unterscheiden
C) Distribution von Informations- und Werbematerialien nach betriebsüblichen Verfahren
durchführen
d) Vertriebswege des Ausbildungsunternehmens mit anderen Vertriebswegen der
Tourismusbranche vergleichen
e) Vertriebswege als Steuerungsinstrument für das Erreichen von Unternehmenszielen
nutzen
f) an Maßnahmen des Ausbildungsunternehmens zur Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und
Verkaufsförderung mitwirken
g) Einsatzmöglichkeiten preispolitischer Instrumente aufzeigen |
|
| 6 |
Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) |
|
| 6.1 |
Kosten- und
Leistungsrechnung, Controlling
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) |
a)
Verkaufsbelege erstellen und bearbeiten b) Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen
errechnen und bewerten
c) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen
Leistungen begründen
d) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an
Beispielen des Ausbildungsunternehmens begründen
e) an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken
f) Kalkulationsverfahren anwenden |
| 6.2 |
Statistik
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) |
a) Daten für
die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und darstellen b) Statistiken
auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten |
zur Übersicht Reiseverkehrskaufmann |