Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann vom 8. Februar 1979 (BGBl. I S. 154) außer Kraft; § 9 bleibt unberührt.
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